Bienensachverständige und Wanderung
Vom Amt für Veterinärwesen beim Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises sind für die Raumschaft Triberg folgende Bienensachverständige (BSV) bestellt:
Dienstbezirk | Name | Anschrift | Telefon / E-Mail | Vertreter |
Triberg Nußbach Gremmelsbach | Helmut Finkbeiner | Untertal 11 78098 Triberg-Gremmelsbach | 07722 77948 ha.finkbeiner@t-online.de | Paul Schwer |
Schonach Schönwald | Paul Schwer | Ecke 2 78136 Schonach | 07722 1731 | Helmut Finkbeiner |
Die Bienensachverständigen haben vielfältige Aufgaben. Dazu zählt die Untersuchung der Bienenvölker vor Wanderungen und das Erstellen von Gesundheitsbescheinigungen.
Laut Bienenseuchenverordnung sind die Völker vor Wanderungen aktuell untersuchen zu lassen (höchstens neun Monate zuvor, aber nicht vor dem 01.09. des Vorjahres). Neben der BSVO regelt in Baden-Württemberg auch die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung der Bienenseuchen-Verordnung die Zuständigkeiten und Befugnisse von Bienensachverständigen.
Die BSV müssen auch immer dann unverzüglich zu Rate gezogen bzw. informiert werden, wenn ein Verdacht auf Bienenkrankheiten/-seuchen oder auf Vergiftung besteht.
Vor dem Aufwandern mit Bienenvölkern muss das Einverständnis des Grundstückseigentümers eingeholt werden. Die Beachtung der Wanderordnung der Landesverbände ist empfehlenswert. Bei jeder Verbringung der Bienenvölker außerhalb der Heimatgemarkung muss die Untersuchungsbescheinigung unverzüglich nach dem Eintreffen der für den neuen Standort zuständigen Behörde bzw. dem dort zuständigen Bienensachverständigen / Wanderwart vorgelegt werden.
Ein aktuellen Überblick über Faulbrut-Sperrbezirke in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland erhalten Sie über diesen Link.