Bezirks-Imkerverein 1864 Triberg / Schwarzwald e.V.
Schonach - Schönwald - Triberg - Nußbach - Gremmelsbach

Bienensachverständige und Wanderung

Vom Amt für Veterinärwesen beim Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises sind für die Raumschaft Triberg folgende Bienensachverständige (BSV) bestellt:  

Dienstbezirk

Name

Anschrift

Telefon / E-Mail

Vertreter

Triberg

Nußbach

Gremmelsbach

Helmut Finkbeiner

Untertal 11

78098 Triberg-Gremmelsbach

+497722 77948

ha.finkbeiner@t-online.de

Volker Nägele

Schonach

Schönwald

Volker Nägele

Bourg-Achard-Str. 4

78141 Schönwald

+49 1727142100

info@imkerei-naegele.de

Helmut Finkbeiner

Die Bienensachverständigen haben vielfältige Aufgaben. Dazu zählt die Untersuchung der Bienenvölker vor Wanderungen und das Erstellen von Gesundheitsbescheinigungen.

Laut Bienenseuchenverordnung sind die Völker vor Wanderungen aktuell untersuchen zu lassen (höchstens neun Monate zuvor,  aber nicht vor dem 01.09. des Vorjahres). Neben der BSVO regelt in Baden-Württemberg auch die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung der Bienenseuchen-Verordnung die Zuständigkeiten und Befugnisse von Bienensachverständigen.

Die BSV müssen auch immer dann unverzüglich zu Rate gezogen bzw. informiert werden, wenn ein Verdacht auf Bienenkrankheiten/-seuchen oder auf Vergiftung besteht.


Vor dem Aufwandern mit Bienenvölkern muss das Einverständnis des Grundstückseigentümers eingeholt werden. Die Beachtung der Wanderordnung der Landesverbände ist empfehlenswert.  Bei jeder Verbringung der Bienenvölker außerhalb der Heimatgemarkung muss die Untersuchungsbescheinigung unverzüglich nach dem Eintreffen der für den neuen Standort zuständigen Behörde bzw. dem dort zuständigen Bienensachverständigen / Wanderwart vorgelegt werden.


Ein aktuellen Überblick über Faulbrut-Sperrbezirke in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland erhalten Sie über diesen Link.